Reinigung öffentlicher Straßen
Hiermit wird erneut auf die Straßenreinigungspflicht in der Ortsgemeinde hingewiesen.
Zur Reinigungspflicht gehört insbesondere das Säubern der Straßen und Gehwege durch Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art.
Als Reinigungszeitraum sind Samstage oder Werktage vor einem gesetzlichen/kirchlichen Feiertag vorgeschrieben.
Weitere Informationen können der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Hardert(www.hardert.de) entnommen werden.
Alle Mitbürger/innen werden gebeten ihrer Reinigungspflicht nachzukommen, um so einen Beitrag zum sauberen und ordentlichen Erscheinungsbild unserer Ortsgemeinde zu leisten.